Nutzungsbedingungen/Haftungsausschluss

AGB´s

Bitte lesen Sie den Nutzungsbedingungen/Haftungsausschluss gewissenhaft durch.

DIESES IST EIN RECHTLICHES DOKUMENT – LESEN SIE SORGFÄLTIG!

Das “Bike Republic Sölden Festival BYND The Mountain” ist ein Produkt der „BYND Projects GmbH“. Die Veranstaltung wird auf dem gesamten Gelände des Green Hill Bikeparks (Gellinghausen 42, 57392 Schmallenberg) stattfinden.

Mit der konkludenten Zustimmung dieser Vereinbarung verzichten Sie auf bestimmte gesetzliche Rechte. BYND Projects GmbH wird keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernehmen. Dies gilt im speziellen für das Betreten der Festival Anlage und des gesamten Green Hill Bikepark Areals. Die Nutzung des Bikeparks oder des „Bike Republic Sölden Festival BYND The Mountain“ spezifischen Angebotes, beruht stets auf eigener Gefahr. Für Strecken, die im nicht genehmigten Zustand befahren werden oder Bereiche des Geländes, welche nicht zur Betretung ausgewiesen wurden, übernimmt die BYND Projects GmbH keine Haftung. Ferner übernimmt der Veranstalter keine Haftung für beschädigtes und gestohlenes Eigentum. Dies gilt auch für eingezäunte und bewachte Bereiche wie den Park Fermé und die Brand-Area.

BITTE LESEN SIE DIE NUTZUNGSVEREINBARUNG SORGFÄLTIG!

In dieser Freigabevereinbarung umfasst der Begriff „Bikepark“ die Nutzung des Green Hill Bikepark Areals und zugehöriger Einrichtungen wie Liftanlage, geführte Fahrten, Lehrgänge, Trainings, Events und Leihartikel, sowie kennzeichnet den Veranstalter des „Bike Republic Sölden Festivals BYND The Mountain“.

NUTZUNGSSBEDINGUNGEN

A) Allgemein

1. Die Ausübung des Mountainbike-Sportes ist mit sportspezifischen Gefahren verbunden. Für die Nutzung der Trail- und Liftanlagen des Green Hill Bikeparks, verweisen wir auf die AGB´s der Green Hill Bikepark GmbH & Co. KG.

2. Das Betreten der Anlage ist während der Veranstaltung vom 21. – 23. Juni 2024 während der Öffnungszeiten gestattet. Diese sind der Homepage zu entnehmen (https://bynd-festival.de). Diese können durch den Veranstalter abgeändert werden.

3. Während der Veranstaltung ist das Nutzen der Green Hill Bikepark Anlagen (Trail und Lift) nur mit gültigem Ticket gestattet. Diese sind über den Onlineshop des Green Hill Bikeparks zu erwerben.

4. Das Mitführen von eigenen Getränken & Speisen, insbesondere Glasflaschen, ist auf dem Festivalgelände nicht gestattet.

5. Diese Veranstaltung findet überwiegend in der freien Natur statt. Wechselnde Umwelteinflüsse (z.B. Wetter) sind zu beachten. Der Nutzer ist dazu angehalten, diese Situation einzuschätzen und nach eigener Einschätzung nach bestem Wissen und Gewissen zu beurteilen.

6. Das Konsumieren und Mitführen von Drogen auf dem Festivalgelände ist strengstens untersagt. Veranstaltungsteilnehmer unter Drogeneinfluss werden dem Gelände verwiesen.

7. Unter Drogen oder Alkohol Einfluss ist die Teilnahme an veranstaltungsspezifischen Angeboten untersagt.

8. Das Konsumieren von Alkohol ist nach dem Jugendschutzgesetz geregelt. JuSchG §9.

9. Personen unter erhöhtem Alkoholeinfluss werden der Veranstaltung verwiesen. Eine Einschätzung wird durch das Sicherheits- und Veranstaltungspersonal getroffen.

10. Sachschäden werden zur Anzeige gebracht und müssen schadfrei ersetzt werden.

11. Abfälle jeder Art sind von den Benutzern mitzunehmen. Jede Verschmutzung des Bikeparks/Festival Geländes und der umgebenden Natur ist unzulässig.

12. Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Anlage gegebenenfalls auch von motorisierten Fahrzeugen, insbesondere land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, befahren werden.

13. Die BYND Projects GmbH behält sich das Recht vor, Nutzungsfreigaben zu widerrufen und / oder den Aufenthalt und das Betreten der Anlage zu verweigern.

14. Der Veranstalter behält sich vor, Angebote und Produkte ohne Begründung zu widerrufen.

15. Das Anbieten von Veranstaltungen durch Dritte in jeglicher Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter nicht gestattet.

B) Angebot

16. Für das Angebot des “Bike Republic Sölden Festivals BYND The Mountain” wird keine Gewähr übernommen.

17. Abweichungen des kommunizierten Veranstaltungskalenders sind jederzeit möglich und allein durch den Veranstalter zu bestimmen.

18. Für Ausfälle bedingt durch höhere Gewalt einzelner Veranstaltungen oder des gesamten Festivals wird keine Haftung übernommen.

19. Der Veranstalter behält sich vor, aus Sicherheitsgründen (z.B. Gewitter) Veranstaltungen schad- und ersatzlos abzusagen.

20. Für Verletzungen, Sachbeschädigung und Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

21. Der Lebensraum von wildlebenden Tieren ist zu respektieren. Dies verbietet insbesondere das Befahren und Betreten von gekennzeichneten Schutzzonen.

22. Das nutzen der Trails im Green Hill Bikepark erfolgt, unabhängig deren rechtlicher Genehmigung oder Zustand IMMER auf eigene Gefahr und Verantwortung.

23. Vor Nutzung ist jede Person dazu verpflichtet, die zu befahrenden Strecken auf Intaktheit zu prüfen.

24. Der Benutzer hat für eine ausreichende Versicherung der mit der Sportausübung verbundenen Risiken, insbesondere gegenüber dem Risiko der Haftpflicht, selbst Sorge zu tragen.

25. Für den Erfolg und den Erwartungen an das Angebot wird keine Haftung übernommen.

E) Widerrufsrecht

26. Durch § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist ein Widerrufsrecht durch das zeitlich bestimmte Angebot im Festival begrenzt.

27. Zeitlich bestimmte Artikel/Angebote werden vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

28. Produkte im Angebotsverbund, welche einen Artikel mit zeitlich bestimmtem Angebot beinhalten, werden in Summe aus dem Widerrufsrecht sowie dem Umtauschrecht ausgeschlossen.

F) Tickets

29. Tickets werden nach dem Online-Kauf durch Vorzeigen der Bestellbestätigung in Form einer Order ID oder eines QR-CodeTicket beim Einlass ausgegeben.

30. Eine Stornierung oder ein Umtausch ist nicht möglich.

31. Ein Kauf ist erst nach Eingang der Zahlung rechtskräftig.

32. Kinder unter 10 Jahren erhalten ohne Ticketkauf eine Zugangsberechtigung. Ein gültiges Ausweisdokument ist vorzulegen.

33. Aufsichtspflichten sind wie beschrieben zu beachten und zu gewährleisten.

34. Kinder und Jugendliche sind von der Abendveranstaltung ausgeschlossen. Ein Ticketerwerb und Zutritt zur Abendveranstaltung unter 18 Jahren ist nicht gestattet.

G) Camping

35. Campingstellplätze haben die Maße von 4 x 6 Metern. Die Maße der Stellplätze sind zwingend einzuhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Kauf eines weiteren Stellplatzes notwendig. Auf jeden Stellplatz muss mindestens eine Person Bezug nehmen. (z.B. 2 Stellplätze = 2 Personen)

36. Feuer ist auf den ausgeschriebenen Camping Sektoren, sowie im gesamten Gebiet, weder geschlossen noch offen gestattet.

37. Dem Sicherheits- und Festival Personal ist Folge zu leisten.

38. Auf den Camping Sektoren ist ab 0 Uhr strikte Nachtruhe einzuhalten.

39. Für das Befahren der Fläche übernimmt der Bikepark und Veranstalter keine Haftung.

40. Wird den Regeln keine Folge geleistet, ist das Sicherheits- und Festivalpersonal dazu bevollmächtigt einen Platzverweis ohne Rückerstattung der Kosten auszusprechen.

41. Das Sicherheits- und Festivalpersonal wird nach bestem Wissen und Gewissen die Einhaltung der Regelungen verfolgen, übernimmt jedoch keine Gewähr.

42. Das Hinterlassen mitgebrachter Gegenstände ist nicht erlaubt. Zurückbleibender Müll sowie mutwillige Verschmutzung wird in Rechnung gestellt.

43. Durch den Nutzer entstandene Schäden werden strafrechtlich verfolgt.

44. Anreisezeit ist der 21.06.2024 von 8 Uhr bis 23 Uhr, 22.06.2024 von 8 Uhr bis 22 Uhr.

E) Side-Events und Contests

45. Die Teilnahme an den angebotenen Side-Events im Zuge des „Bike Republic Sölden Festivals BYND The Mountain“ erfolgt rein auf eigene Gefahr und Haftung.

46. Der Veranstalter behält sich vor bereits registrierte Teilnehmer von den Side-Events und Contests auszugrenzen, sofern das Fahrkönnen nicht den nötigen Ansprüchen entspricht.

47. Eine Teilnahme unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen ist strickt verboten.

48. Der Teilnehmer, die Teilnehmerin ist sich bewusst, dass die angebotenen Side-Events und Contests teilweise ein hohes Maß an Fahrkönnen abverlangen und nicht von Jedermann gefahren werden können.

F) Park Fermé

49. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte und gestohlene Räder aus dem Bereich des Park Fermés.

HAFTUNGSVERZICHTSERKLÄRUNG

Ich erkläre mich damit einverstanden, auf jegliche Ansprüche zu verzichten und dem Green Hill Bikepark GmbH & Co. KG als Betreiber des Green Hill Bikepark, dessen gesetzlichem Vertreter, jeglicher Art freizugeben und jegliche Haftung aus Verlust, Beschädigung, Kosten oder Verletzungen, einschließlich Tod, die ich infolge des Aufenthalts im Green Hill Bikepark erlitten habe und zwar aus jeglichem Grund, Fahrlässigkeit, Vertragsbruch oder Verletzung gesetzlicher oder sonstiger Sorgfaltspflichten.

Ich erkläre mich damit einverstanden, auf jegliche Ansprüche zu verzichten und der BYND Projects GmbH als Veranstalter des „Bike Republic Sölden Festivals BYND The Mountain“ und dessen gesetzlichen Vertretern in jeglicher Art freizugeben und jegliche Haftung aus Verlust, Beschädigung, Kosten oder Verletzungen, einschließlich Tod, die ich infolge des Aufenthalts auf dem Festival Gelände während der Veranstaltungsdauer erlitten habe und zwar aus jeglichem Grund, Fahrlässigkeit, Vertragsbruch oder Verletzungen gesetzlicher oder sonstiger Sorgfaltspflichten.

Um mich vor Risiken und Gefahren der Nutzung des Green Hill Bikepark zu schützen, folge ich dem Verhaltenskodex.

Ich habe die Allgemeinen NUTZUNGSBEDINGUNGEN der BYND Projects GmbH gelesen und verstanden.