Nutzungsbedingungen/Haftungsausschluss
AGB´s
Bitte lesen Sie den Nutzungsbedingungen/Haftungsausschluss gewissenhaft durch.
DIESES IST EIN RECHTLICHES DOKUMENT – LESEN SIE SORGFÄLTIG!
Das “Beyond the Hill Mountainbike Festival” ist ein Produkt der „Green Hill Bikepark GmbH & Co. KG“.
Mit der konkludenten Zustimmung dieser Vereinbarung verzichten Sie auf bestimmte gesetzliche Rechte. Die Green Hill Bikepark GmbH & Co. KG wird keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernehmen. Dies gilt im speziellen für das Betreten der Festival Anlage, des gesamten Green Hill Bikepark Areals. Die Nutzung des Bikepark oder Beyond the Hill spezifischen Angebotes, beruht stets auf eigener Gefahr. Für Strecken, die im nicht genehmigten Zustand befahren werden oder Gelände Bereiche, welche nicht zur Betretung ausgewiesen wurden, übernimmt die Green Hill Bikepark GmbH & Co. KG keine Haftung.
BITTE LESEN SIE DIE NUTZUNGSVEREINBARUNG SORGFÄLTIG!
In dieser Freigabevereinbarung umfasst der Begriff „Bikepark“ die Nutzung des Green Hill Bikepark Areals und zugehöriger Einrichtungen wie Liftanlage, geführte Fahrten, Lehrgänge, Trainings, Events und Leihartikel, sowie kennzeichnet den Veranstalter des „Beyond the Hill Mountainbike Festivals“.
NUTZUNGSSBEDINGUNGEN
A) Allgemein
- Die Ausübung des Mountainbike-Sportes ist mit sportspezifischen Gefahren verbunden. Für die Nutzung der Trail- und Liftanlagen des Green Hill Bikeparks, verweisen wir auf die AGB´s der Green Hill Bikepark GmbH & Co. KG. https://greenhill-bikepark.de
- Das Betreten der Anlage ist während der Veranstaltung vom 18.-20.8.2023 ohne gültiges Ticket nicht gestattet. Öffnungszeiten sind der Homepage zu entnehmen. Diese können durch den Veranstalter abgeändert werden.
- Während der Veranstaltung ist das Nutzen der Green Hill Bikepark Anlagen (Trail und Lift) nur mit gültigem Ticket gestattet. Diese sind nicht zu erwerben und lediglich über den Veranstalter und den Ausstellern zu erhalten.
- Das Mitführen von eigenen Getränken & Speisen, insbesondere Glasflaschen, ist auf dem Festivalgelände nicht gestattet.
- Das Mitführen eigener Fahrräder auf dem Festival Gelände ist nicht gestattet. Ausnahmen können lediglich durch den Veranstalter erteilt werden.
- Diese Veranstaltung findet überwiegend in der freien Natur statt. Wechselnde Umwelteinflüsse (z.B. Wetter) sind zu beachten.Der Nutzer ist dazu angehalten diese Situation einzuschätzen und nach eigener Einschätzung nach bestem Wissen und Gewissen zu beurteilen.
- Das Konsumieren und Mitführen von Drogen auf dem Festivalgelände ist strengstens untersagt. Veranstaltungsteilnehmer unter Drogeneinfluss werden dem Gelände verwiesen.
- Unter Drogen oder Alkohol Einfluss ist die Teilnahme an veranstaltungsspezifischen Angeboten untersagt.
- Das Konsumieren von Alkohol ist nach dem Jugendschutzgesetz geregelt. JuSchG §9.
- Personen unter erhöhtem Alkoholeinfluss werden der Veranstaltung verwiesen. Eine Einschätzung wird durch das Sicherheits- und Veranstaltungspersonal getroffen.
- Sachschäden werden zur Anzeige gebracht und müssen schadfrei ersetzt werden.
- Abfälle jeder Art sind von den Benutzern mitzunehmen. Jede Verschmutzung des Bikeparks/Festival Geländes und der umgebenden Natur ist unzulässig.
- Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Anlage gegebenenfalls auch von motorisierten Fahrzeugen, insbesondere land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, befahren werden.
- Die Green Hill Bikepark GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, Nutzungsfreigaben zu widerrufen und / oder den Aufenthalt und das Betreten der Anlage zu verweigern.
- Das Betreten des Festivalgeländes ist Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung durch Erziehungsberechtigte nur in Verbindung einer schriftlichen Erlaubnis gestattet. LINK
- Der Veranstalter/Bikepark behält sich vor, Angebote und Produkte ohne Begründung zu widerrufen.
- Das Anbieten von Veranstaltungen durch Dritte in jeglicher Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter/Bikepark am Green Hill nicht gestattet.
B) Angebot
- Für das Angebot des “Beyond the Hill Mountainbike Festivals” wird keine Gewähr übernommen.
- Abweichungen des kommunizierten Veranstaltungskalenders sind jederzeit möglich und alleine durch den Veranstalter zu bestimmen.
- Durch Ausfälle bedingt durch höhere Gewalt einzelner Veranstaltungen oder des gesamten Festivals wird keine Haftung übernommen.
- Der Veranstalter behält sich vor, aus Sicherheitsgründen (z.B. Gewitter) Veranstaltungen schad ersatzlos abzusagen.
- Für Verletzungen, Sachbeschädigung und Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
- Der Lebensraum von wildlebenden Tieren ist zu respektieren. Dies verbietet insbesondere das Befahren und Betreten von gekennzeichneten Schutzzonen.
- Das nutzen der Trails im Green Hill Bikepark erfolgt, unabhängig deren rechtlicher Genehmigung oder Zustand IMMER auf eigene Gefahr und Verantwortung.
- Vor Nutzung ist jede Person dazu verpflichtet, die zu befahrenden Strecken auf Intaktheit zu prüfen.
- Der Benutzer hat für eine ausreichende Versicherung der mit der Sportausübung verbundenen Risiken, insbesondere gegenüber dem Risiko der Haftpflicht, selbst Sorge zu tragen.
- Für den Erfolg und den Erwartungen an das Angebot wird keine Haftung übernommen.
C) Widerrufsrecht
- Durch § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist ein Widerrufsrecht durch das zeitlich bestimmte Angebot im Festival begrenzt.
- Während der Veranstaltungen gibt es keine öffentlich zu erwerbende Lift- und Trailtickets.
- Zeitlich bestimmte Artikel/Angebote werden vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
- Produkte im Angebotsverbund, welche einen Arikel mit zeitlich bestimmten Angebot beinhalten, werden in Summe aus dem Widerrufsrecht sowie dem Umtauschrecht ausgeschloßen.
D) Tickets
- Tickets werden nach dem Online-Kauf durch vorzeigen der Bestellbestätigung in Form einer Order ID oder eines QR-CodeTicket beim Einlass ausgegeben.
- Eine Stornierung oder ein Umtausch ist nicht möglich.
- Ein Kauf ist erst nach Eingang der Zahlung rechtskräftig.
- Kinder unter 10 Jahren erhalten ohne Ticketkauf eine Zugangsberechtigung. Ein gültiges Ausweisdokument ist vorzulegen.
- Aufsichtspflichten sind wie beschrieben zu beachten und zu gewährleisten.
- Kinder und Jugendliche sind von der Abendveranstaltung ausgeschlossen. Ein Ticketerwerb und Zutritt zur Abendveranstaltung unter 18 Jahren ist nicht gestattet.
E) Camping
- Campingstellplätze haben die Maße von 4 x 6 Metern für die Bereiche C1 und C2 sowie 4 x 3 Meter für die Bereiche Z1. Die Maße der Stellplätze sind zwingend einzuhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Kauf eines weiteren Stellplatzes notwendig. Auf jeden Stellplatz muss mindestens eine Person Bezug nehmen. (z.B. 2 Stellplätze = 2 Personen)
- Feuer ist auf den ausgeschriebenen Camping Sektoren, sowie im gesamten Gebiet, weder geschlossen noch offen gestattet.
- Dem Sicherheits- und Festival Personal ist Folge zu leisten.
- Auf den Camping Sektoren ist ab 0 Uhr strikte Nachtruhe einzuhalten.
- Für das Befahren der Fläche übernimmt der Bikepark und Festival Veranstalter keine Haftung.
- Wird den Regeln keine Folge geleistet, ist das Sicherheits- und Festivalpersonal dazu bevollmächtigt einen Platzverweis ohne Rückerstattung der Kosten auszusprechen.
- Das Sicherheits- und Festivalpersonal wird nach bestem Wissen und Gewissen die Einhaltung der Regelungen verfolgen, übernimmt jedoch keine Gewähr.
- Das Hinterlassen mitgebrachter Gegenstände ist nicht erlaubt. Zurück bleibender Müll sowie mutwillige Verschmutzung wird in Rechnung gestellt.
- Jede Person, die zur Übernachtung in den Camping Sektoren bleibt, muss sich bei Anreise vor Ort registrieren.
- Durch den Nutzer entstandene Schäden werden strafrechtlich verfolgt.
- Anreisezeit ist der 17.08.2023 von 17 – 18.08., 1 Uhr.
- Abreisezeit ist vom 20.08.2023 17 Uhr – 21.08.2023 12 Uhr.
HAFTUNGSVERZICHTSERKLÄRUNG
Ich erkläre mich damit einverstanden, auf jegliche Ansprüche zu verzichten und dem Green Hill Bikepark GmbH & Co. KG als Betreiber des Green Hill Bikepark, dessen gesetzlichem Vertreter, jeglicher Art freizugeben und jegliche Haftung aus Verlust, Beschädigung, Kosten oder Verletzungen, einschließlich Tod, die ich infolge des Aufenthalts im Green Hill Bikepark erlitten habe und zwar aus jeglichem Grund, Fahrlässigkeit, Vertragsbruch oder Verletzung gesetzlicher oder sonstiger Sorgfaltspflichten.
Um mich vor Risiken und Gefahren der Nutzung des Green Hill Bikepark zu schützen, folge ich dem Verhaltenskodex.
Ich habe die Allgemeinen NUTZUNGSBEDINGUNGEN des Green Hill Bikepark gelesen und verstanden.