AGB / Nutzungsbedingungen

Bitte lesen Sie die nachfolgenden  Nutzungsbedingungen und Haftungsausschluss gewissenhaft durch.

DIESES IST EIN RECHTLICHES DOKUMENT – LESEN SIE SORGFÄLTIG!

Das “Beyond the Hill Mountainbike Festival” ist ein Prudukt der „Green Hill Bikepark GmbH & Co. KG“. 

Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verzichten Sie auf bestimmte gesetzliche Rechte. Die Green Hill Bikepark GmbH & Co. KG wird keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernehmen. Das gilt im speziellen für das Befahren der Trails, unabhängig deren rechtlicher Erlaubnis, Zustand und Schwierigkeitsgrad, sowie Nutzung der Liftanlage, für Unfälle jeglicher Art, abhanden gekommene Bekleidungsstücke und andere Gegenstände. Ebenso für die Aufenthaltsdauer und Verletzungen oder Verluste jeglicher Art während einer Veranstaltung tagsüber und nachts. Die Nutzung des Bikepark spezifischen Angebot beruht stets auf eigener Gefahr. Für Strecken die im nicht genehmigten Zustand befahren werden oder Geländebreiche, welche nicht zur Betretung ausgewiesen werden übernimmt die Green Hill Bikepark GmbH & Co. KG keine Haftung.

BITTE LESEN SIE DIE NUTZUNGSVEREINBARUNG SORGFÄLTIG!

In dieser Freigabevereinbarung umfasst der Begriff „Bikepark“ die Nutzung des Green Hill Bikepark Areals und zugehöriger Einrichtungen wie Liftanlage, geführte Fahrten, Lehrgänge, Trainings, Events und Leihartikel. Sowie kennzeichnet den Veranstalter des „Beyond the Hill Mountainbike Festivals“.

NUTZUNGSSBEDINGUNGEN

A) Allgemein

  1. Die Ausübung des Mountainbike-Sportes ist mit sportspezifischen Gefahren verbunden. Der Sport wird in der freien Natur ausgeübt, sodass sich die Gegebenheiten laufend ändern. Um eine unfallfreie Sportausübung sicherzustellen und die natürliche Umgebung nicht übermäßig zu beanspruchen, sind Vorsicht und Rücksichtnahme gegenüber sonstigen Benutzern und der Natur notwendig.
  2. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, dass sie eine ausreichende körperliche Fähigkeit besitzen, diese Aktivität auszuführen. Zur Benutzung des Bikeparks sind nur Personen berechtigt, welche über die entsprechenden körperlichen und mentalen Voraussetzungen verfügen.
  3. Durch die Ausübung in der freien Natur ist zu beachten, dass sich durch wechselnde Umwelteinflüsse wie Wetter die Bedingungen und Streckenverhältnisse ändern können. Dies ist Bestandteil der Sportart. Der Nutzer ist dazu angehalten diese Situation einzuschätzen und nach eigenem Vermögen & Können zu beurteilen.
  4. Fahrer dürfen UNTER KEINEN UMSTÄNDEN unter Drogen oder Alkohol Einfluss die Trail- und Liftanlagen benutzen. Der Green Hill Bikepark behält sich das Recht vor, den Zugang zu Bereichen des Parks jedem Fahrer zu verweigern, von dem er annimmt, dass er unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol steht.
  5. Das Betreten des Festival Geländes „Beyond The Hill“ ist ohne gültiges Ticket nicht gestattet. Das Nutzen und Betreten der Parkanlage ist nur mit gültiger Liftkarte während der Öffnungszeiten erlaubt. Das Nutzen der Parkanlage ohne gültiges Ticket wird als illegal eingestuft. Folgen sind unter anderem: Parkverweis, Verlust der Versicherungsdeckung, Strafanzeige.
  6. Alle Benutzer des Parks und Besucher des Festivals, MÜSSEN dieses Formular vor der Bikepark-Nutzung unterzeichnen und/oder anerkennen. Minderjährige müssen die Vereinbarung von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unterzeichnen und/oder anerkennen lassen.
  7. Hinweistafeln sind ebenso wie Anweisungen der Mitarbeiter vor Ort Folge zu leisten.
  8. Abfälle jeder Art sind von den Benutzern mitzunehmen. Jede Verschmutzung des Bikeparks/Festival Geländes und der umgebenden Natur ist unzulässig.
  9. Die Nutzung des Bikeparks und der Liftanlage erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet weder für eine bestimmte Beschaffenheit der Anlage, noch für eine besondere Absicherung gefährlicher Bereiche.
  10. Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Anlage gegebenenfalls auch von motorisierten Fahrzeugen, insbesondere land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden.
  11. Die Green Hill Bikepark GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, Nutzungsfreigaben zu widerrufen und / oder die Einreise für Parkbenutzer zu verweigern.
  12. Der Bikepark behält sich vor, Angebote und Produkte ohne Begründung zu widerrufen.
  13. Das anbieten einer Veranstaltungen durch dritte in welcher Form auch immer ohne ausdrückliche Genehmigung durch uns am Green Hill ist nicht gestattet.

 

B) Trail und Streckennetz

  1. Im Green Hill Bikepark dürfen nur die gekennzeichneten Strecken benutzt werden. Aus Rücksichtnahme auf die Natur und aus Sicherheitsgründen ist das Befahren des Geländes außerhalb der gekennzeichneten Bereiche unzulässig.
  2. Kinder unter 14 Jahren dürfen den Bikepark und die Biketrails nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson benutzen.
  3. Kinder/Jugendliche von 14 bis 17 Jahren können den Bikepark und die Biketrails ohne erwachsene Begleitung benutzen. Die von den Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung muss VOR NUTZUNG des Bikeparks eigenständig dem Personal des Bikepark übermittelt werden. (elektronisch, schriftlich oder durch Kaufabschluss eines Lifttickets)
  4. Die Benutzung ist nur mit einwandfreiem Sportmaterial zulässig. Im Bikepark besteht AUSNAHMSLOS HELMPFLICHT! Der „Green Hill Bikepark GmbH & Co. KG“ empfiehlt dringend die Verwendung eines Integralhelms und zusätzlicher Schutzausrüstung, die Folgendes umfassen kann; Knie- und Ellbogenschutz, Brust- und Rückenschutz, Handschuhe, Brillen und Neckbrace(Nackenschutz). Dies gilt ebenfalls für die Nutzung der Personenbeförderung durch den Lift.
  5. Das Bergauffahren und Bergaufschieben auf den Strecken ist strengstens verboten!
  6. Das Befahren der Bikestrecken mit motorisierten Fahrzeugen ist strengstens verboten und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
  7. Der Bikepark darf nur mit angemessener Geschwindigkeit befahren werden. Die Geschwindigkeit ist den jeweiligen Bedingungen und fahrerischen Fähigkeiten sowie Verkehrsverhältnissen anzupassen.
  8. Der Lebensraum von wildlebenden Tieren ist zu respektieren. Dies verbietet insbesondere das Befahren und Betreten von gekennzeichneten Schutzzonen.
  9. Das nutzen der Trails im Green Hill Bikepark erfolgt, unabhängig deren rechtlicher Genehmigung oder Zustand IMMER auf eigener Gefahr und Verantwortung.
  10. Vor Nutzung ist jede Person dazu verpflichtet, die zu befahrenden Strecken auf Intaktheit zu prüfen.
  11. Der Benutzer hat für eine ausreichende Versicherung der mit der Sportausübung verbundenen Risiken, insbesondere gegenüber dem Risiko der Haftpflicht selbst Sorge zu tragen.

 

C) Liftbetrieb

  1. Das Nutzen der Liftanlage ist auf eigenen Gefahr.
  2. Weder für Personen noch für Sachschäden wird durch den Bikepark Haftung übernommen.
  3. Kinder unter 8 Jahren sollten nur nach eigenen Ermessen der Eltern die Liftanlage nutzen.
  4. Der Nutzer ist dazu angehalten sich vorher ausreichend zur Information zur Sachgemäßen Handhabung einzuholen.
  5. Das Fahrrad muss im Vorfeld durch den Nutzer Sachgemäß vorbereitet werden.

 

D) Kurse und Veranstaltungen

  1. Der Bikepark übernimmt keine garantieren für Fort- und Weiterbildungserfolge der angebotenen Kurse.
  2. Während der Kurse gelten die allgemeinen AGB´s.
  3. Den Sicherheitsanweisungen der Trainer ist Folge zu leisten.
  4. Der Bikepark wie auch die Trainer übernehmen keine Haftung für Personen und Sachschäden.
  5. Für Veranstaltungen von dritt Anbieter oder Festival Ausstellern übernimmt der Bikepark keine Haftung.

 

E) Widerrufsrecht

  1. Durch § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist ein Widerrufsrecht durch das zeitlich bestimmte Angebot im Festival begrenzt.
  2. Während der Veranstaltungen gibt es keinen öffentlich zu erwerbenden Lift und Nutzungstickets für den Liftbetrieb.
  3. Zeitlich bestimmte Artikel/Angebote werde vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. 

 

F) Tickets

  1. Die Tickets werden nach dem Online Kauf durch vorzeigen der Bestellbestätigung in Form einer Order ID oder QR Ticket beim Einlass ausgegeben.
  2. Eine Stornierung oder ein Umtausch ist nicht möglich. 
  3. Für Kinder unter 10 Jahren erhalten ohne Ticketkauf eine Zugangsberechtigung. Ein gültiges Ausweisdokument ist vorzulegen.
  4. Aufsichtspflichten sind wie beschrieben zu beachten und gewährleisten.
  5. Jugendliche sind von der Abendveranstaltung ausgeschlossen. Ein Ticketerwerb und Zutritt unter 18 Jahren ist nicht gestattet.

 

G) Camping

  1. Campingstellplätze haben die Maße von 4 x 6 Metern. Die Maße der Stellplätze sind zwingend einzuhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Kauf eines weiteren Stellplatzes notwendig. Auf jeden Stellplatz muss mindestens eine Person Bezug nehmen. (z.B. 2 Stellplätze = 2 Personen)
  2. Feuer ist auf den ausgeschriebenen Camping Sektoren, sowie im gesamten Gebiet, weder geschlossen noch offen gestattet.
  3. Dem Sicherheits- und Festival Personal ist Folge zu leisten. 
  4. Auf dem Camping Sektoren ist ab 0 Uhr strickte Nachtruhe einzuhalten.
  5. Für das Befahren der Fläche übernimmt der Bikepark und Festival Veranstalter keine Haftung. 
  6. Wird den Regeln nicht Folge geleistet, ist das Sicherheits- und Festival Personal dazu bevollmächtigt einen Platzverweis ohne Rückerstattung der Kosten auszusprechen.
  7. Durch den Nutzer entstandene Schäden werden strafrechtlich verfolgt. 
  8. Anreisezeit ist der 17.08.2023 von 17 – 1 Uhr. 
  9. Abreisezeit ist vom 20.08., 17 Uhr – 21.08., 12 Uhr.

 

HAFTUNGSVERZICHTSERKLÄRUNG

Ich erkläre mich damit einverstanden, auf jegliche Ansprüche zu verzichten und dem Green Hill Bikepark GmbH & Co. KG als Betreiber des Green Hill Bikepark, dessen gesetzlichem Vertreter, dem Vorstand, jeglicher Art freizugeben und jegliche Haftung aus Verlust, Beschädigung, Kosten oder Verletzungen, einschließlich Tod, die ich infolge des Aufenthalts im Green Hill Bikepark erlitten habe und zwar aus jeglichem Grund, Fahrlässigkeit, Vertragsbruch oder Verletzung gesetzlicher oder sonstiger Sorgfaltspflichten.

Um mich vor Risiken und Gefahren der Nutzung des Green Hill Bikepark zu schützen, folge ich dem Verhaltenskodex.

 

Ich habe die Allgemeinen NUTZUNGSBEDINGUNGEN des Green Hill Bikepark gelesen und verstanden.

 

Stand 23.05.2023